Feststellanlagen (FSA)

Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen
Was sind Feststellanlagen?
Wann und wo werden diese gebraucht?

Wir alle kennen Brandschutztüren, die eine Ausbreitung des Feuers behindern sollen und dem Feuer als „T-30 Tür“ 30 Minuten standhalten, oder als „T-90 Tür“ sogar 90 Minuten das Feuer zurückhalten und nicht in andere Räume und Bereiche dringen läßt.

Diese Türen sind alle selbstschließend und gehen immer schwer auf und müssen wieder selbsttätig schließen.

Auch Rauchschutztüren z.B. in Fluren müssen immer geschlossen sein, damit sich bei einem plötzlich auftretetenden Brand nicht der Rauch ausbreiten kann.

Aber wie oft stören uns die geschlossenen Brand- und Rauchschutztüren im geschlossenem Zustand?

Wir wollen Gegenstände durch Türen tragen, im Büro die Akten, im Hotel die Koffer, in der Küche das Essen, im Krankenhaus das Bett durchschieben, im Altenheim den Rollstuhl durchfahren, in der Schule, in der Werkstatt usw.; überall fällt es uns schwer diese Türen mit Gegenständen zu passieren, Kinder, Alte und Behinderte schaffen es kaum diese Türen öffnen zu können.

Was hilft uns dabei diese Türen leicht passierbar zu machen?

Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen!

Feststellanlagen
sind Geräte, die geeignet sind die Brand- und Rauchschutztüren offen zu halten und im Brandfall zu schließen.

Die Tür wird über einen kleinen Elektromagneten offengehalten. Dedektiert der Rauchmelder Rauch, so wird die Stromzufuhr zum Magneten unterbrochen und die Tür schließt automatisch. Feuer und Rauch können sich jetzt nicht ausbreiten.

Die Tür kann jetzt ihre Schutzfunktion erfüllen.

Damit dies alles einwandfrei funktioniert, muss die Anlage richtig geplant, montiert und abgenommen sein.

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Abnahme der Feststellanlage
Nach erfolgter Montage der Feststellanlage muss diese vor Inbetriebnahme am Verwendungsort gem. der DIBt-Richtlinie abgenommen werden.

Die Abnahme ist vom Betreiber zu veranlassen.

Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften des Herstellers der Auslöse- und/oder Feststellvorrichtung, von diesem autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Monatliche Prüfung der Feststellanlage
Die Prüfung muss mindestens folgenden Punkt umfassen:
Das Zusammenwirken aller Geräte ist nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße erfolgen muss.

Jährliche Wartung
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Hinweise für den Betreiber
(Auszug aus den DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen )
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf
ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.